Was steckt hinter der sozialen Wohnraumförderung?

Als Wohnungsbaugenossenschaft steht das GWU Eckernförde in besonderer Weise für bezahlbares Wohnen. Dazu gehört auch, dass ein wesentlicher Teil unserer Wohnungen öffentlich gefördert ist. Welche Personen hier einziehen dürfen, darüber entscheidet unter anderem das Einkommen.

Wohnungen, die mit Fördergeldern der Investitionsbank Schleswig-Holstein bzw. des Landes gebaut werden, unterliegen einer Mietpreisbindung. Aktuell (Stand: April 2023) liegt die Miete für Neubauten in Eckernförde bei 6,65 € pro Quadratmeter und Monat (1. Förderweg) und bei 8.50€ pro Quadratmeter und Monat (2. Förderweg). In andere Regionen Schleswig-Holsteins - wie beispielsweise in Kiel - weichen die Mietpreise pro Quadratmeter ab. Die regionalen Preise sind dem Informationsblatt der Investitionsbank Schleswig-Holstein zu entnehmen.

Einkommensgrenzen je nach Förderweg

Grundsätzlich existieren bei der Wohnraumförderung drei Förderwege. Die wesentlichen Unterschiede liegen in der Wohnungsgröße, der Fördermiete und in der zulässigen Einkommensgrenze.

Zum Beispiel darf eine Person, die eine Wohnung des 1. Förder­wegs mit bis zu 50 m2 beziehen möchte, ca. 1.792 € im Monat verdienen; bei zwei Personen liegt die Grenze bei 60 m2 und ca. 2.475 € (Stand 01. April 2023).

 

Förderung auch bei mittleren Einkommen

Aufgrund hoher Marktmieten in Städten und Ballungsgebieten haben mitunter auch „Normalverdiener“ Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. In diesen Fällen greift der 2. Förderweg, der eine Überschreitung der Einkommensgrenze um 20 Prozent erlaubt. Ein Einpersonenhaushalt darf bis zu 2.150 € monatlich verdienen, zwei erwachsene Personen bis zu 2.970 €. Gleichzeitig können die Wohnungen etwas größer sein.

Für die Regionalstufe, in der die Wohnungsmarktsituation besonders angespannt ist und die Mieten besonders hoch sind, wurde zum April 2023 nun zusätzlich der 3. Förderweg einegführt. Eine Überschreitung der Einkommensgrenze ist hier um 40 Prozent zulässig. Die verschiedenen Regionalstufen sind dem entsprechenden Papier zur  der Investitionsbank Schleswig-Holstein entnommen werden. Dies lässt sich hier finden.

Haushalte können bei der jeweiligen Stadt bzw. der Gemeinde einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Dabei wird auch die maximale Wohnungsgröße festgehalten. Vor dem Einzug werden Wohnung und WBS durch das GWU Eckernförde abgeglichen, sodass die neuen Nutzer*innen hoffentlich bald einziehen können.

Übersicht der Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen

Diese Tabelle begründet im Ergebnis keine amtlichen Einkommensgrenzen, sondern bietet nur Orientierungswerte. Stets kommt es auf das Gesamteinkommen nach den Ermittlungsvorschriften des Abschnitts II der SHWoFG-DVO an. Infos dazu finden sie auch hier.